Intensivierte Reha-Nachsorge und Medizinische Trainingstherapie
…sind Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung und können – auf Empfehlung des während der Rehabilitation verantwortlichen Arztes – im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Rehabilitation durchgeführt werden.
Sie dienen zu Fertigung der Weiterentwicklung und Stabilisierung des Rehabilitationserfolges.
Beide Nachsorgeprogramme müssen zeitnah an die abgeschlossene, medizinische Rehabilitation begonnen werden. Dauer und tageszeitliche Organisation richtet sich nach der Indikation und Ihrer individuellen Situation (z. B. Belastbarkeit, Berufstätigkeit).
Die Nachsorgeprogramme finden berufsbegleitend und wohnortnah statt. Sobald Sie die Einleitungsdokumente des Nachsorgeprogramms erhalten haben, können Sie sofort Kontakt zur Terminierung mit uns aufnehmen und mit dem Programm beginnen. Die Nachsorge kann nur in dafür zugelassenen Reha-Einrichtungen durchgeführt werden.
Antrag, Kosten, Bedingungen
- Für Versicherte, die eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation leisten (einschließlich AHB) der DRV-Band o. Knappschaft-Bahn-See erhalten haben.
- Die Eintrittsdokumente, die am Entlassungstag der Rehabilitation ausgestellt werden, gelten als Kostenzusage.
- Der Beginn der Nachsorge muss innerhalb von 3 Monaten, in denen max. 24 Termine á 90 – 120 Minuten stattfinden.
- Behandlungskosten werden von den jeweiligen Rentenversicherungsträgern vollständig übernommen. Für Versicherte entsteht keine Zuzahlung.
- Die Versicherten erhalten einen Fahrtkostenzuschuss von 5 €.
Inhalte
- Aktive Stabilisierung durch Herz-Kreislauf-Training, Medizinische Trainingstherapie
- Seminare: Schulung für den nachhaltigen Transfer des Gelernten im Alltag
- Gymnastik: Funktionsgymnastik sowie indikationsbezogene Gruppentherapie