Das natürliche Medikament für bessere Bewegung
Gezielte, gesunde Bewegungstherapie, Krankengymnastik und physikalische Anwendungen zur Prävention, Therapie und Rehabilitation
Physiotherapie ist in erster Linie eine sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen oder operativen Therapie bei nahezu allen Funktionsstörungen unseres Stütz- und Bewegungsapparates. Dazu zählen alle erforderlichen Anteile und Gewebe, die unserem Körper eine Form und eine Statik geben bzw. uns Bewegungen ermöglichen.
Zum Beispiel:
- Skelettmuskulatur
- Muskelfaszien
- Sehnen (Sehnenscheiden)
- Schleimbeutel
- Knochen
- Knorpel
- Gelenke
- Bandscheiben
- Bänder
In vielen Fällen kann Physiotherapie Erkrankungen vorbeugen, heilen, verbessern und sogar Operation vermeiden.
Häufig wird Physiotherapie verordnet bei oder nach:
- Bänder-, Sehnen- und Muskelrissen
- Frakturen (Knochenbrüchen)
- stumpfen Traumen
- Sportverletzungen (Prellungen, Verstauchungen, Verrenkungen, Überdehnungen …)
- Operationen an Gelenken
- Endoprothesen (Gelenkersatz) an Hüfte, Knie oder Schulter
- Amputationen
- Fehlstellungen und Erkrankungen der Wirbelsäule (Skoliose, Morbus Bechterew, Morbus Scheuermann, Bandscheibenvorfall, Dysplasien …)
- Gelenkerkrankungen (Rheuma, Arthrose …)
- neurologischen Erkrankungen (Schlaganfall, Multiple Sklerose, Querschnittlähmung, Morbus Parkinson …)
- Kopfschmerzen
- Atemwegserkrankungen (COPD, Asthma …)
- Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen
- Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
- Harnwegerkrankungen
Wenn Sie unter einer chronischen Erkrankung leiden, kann eine lebenslange Physiotherapie erforderlich werden, die Sie bei Ihrer Alltagsbewältigung unterstützt. Wir schauen uns Ihre persönlichen Lebensumstände und Ihre Wohnsituation an. Gegebenenfalls beziehen wir auch Ihre Angehörigen als „Helfer“ in die Therapie mit ein, damit Sie so lange und selbstständig wie möglich in Ihrem gewohnten Umfeld leben können. Ferner zeigen wir Ihnen, wie Sie sicher mit Hilfsmitteln (zum Beispiel Gehilfen) umgehen.
Was ist Physiotherapie?
Physiotherapie erfolgt auf ärztliches Rezept, vorwiegend in Einzel- aber auch in Gruppentherapie. Der Oberbegriff Physiotherapie vereint sowohl Krankengymnastik und Bewegungstherapie als auch physikalische Maßnahmen.
Krankengymnastik und Bewegungstherapie beinhalten aktive und passive Behandlungen. Aktiv bedeutet: Sie führen die Bewegungen unter Anleitung Ihres Therapeuten selbstständig aus. Passiv heißt: die Behandlung oder Bewegung wird durch Ihren Therapeuten ausgeführt. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Ihr Therapeut Ihre Gelenke bewegt und Ihnen dabei das Gewicht Ihrer Arme oder Beine abnimmt, um Sie ohne Belastung zu mobilisieren.
Physikalische Maßnahmen sind in erster Linie passive Maßnahmen wie:
- Massage
- Lymphdrainage
- Wärme- und Kältetherapie
- Elektrotherapie
- Hydrotherapie (Behandlungen mit Wasser)
Wie lange dauert ein Termin für Physiotherapie?
Je nach Verordnung 15 bis 60 Minuten. In dieser Zeit sind das Aus- und Ankleiden, die Untersuchung, Hygienemaßnahmen und die schriftliche Dokumentation für Ihren Arzt enthalten.
Vor Beginn der ersten Behandlung stellen wir Ihren individuellen Behandlungsplan unter Berücksichtigung der ärztlichen Diagnose auf. Dieser beinhaltet unter anderem unseren physiotherapeutischen Befund, also den Ist-Zustand und das Therapieziel, den Soll-Zustand.
Welche Ziele hat Physiotherapie?
- Schmerzlinderung
- Vorbeugung von Krankheiten
- Leistungsfähigkeit erhöhen
- Heilungsprozesse/Rehabilitation nach Erkrankungen beschleunigen
- Stoffwechsel und Durchblutung anregen
- Erhaltung und Verbesserung der Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Ausdauer
- Hilfe zur Selbsthilfe
Was kostet Physiotherapie?
Ihr Arzt kann Physiotherapie als Heilmittel verordnen. Für welche Erkrankungen und in welchem Umfang er eine ambulante Behandlung verordnen kann, regelt der Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Laut Sozialgesetzbuch 5 (SGB V § 61 V) müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter (ab dem 18. Lebensjahr) einen Teil der vertragsärztlich verordneten Heilmittel selbst bezahlen, es sein denn, Sie werden von der Zuzahlung befreit.
Die Kosten pro Rezept betragen 10 €, plus 10 % der verordneten Therapiekosten.
Erfolgt die Behandlung über ein Privatrezept, können Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen. Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, fragen Sie bitte vorab, ob die Kosten erstattet werden.