Maximal mögliche Balance, Kontrolle und Sicherheit
Spezielle Physiotherapie bei Störungen des Gleichgewichtsorgans
Alles dreht sich, die Welt steht Kopf. Gerade am Kopf sind wir doch so unsagbar empfindlich. Schon der Gedanke daran, bei vollem Bewusstsein die körperliche Kontrolle zu verlieren, nicht einmal mehr geradeaus laufen zu können, geschweige denn, sich schnell mal über die Schulter schauen zu können, ist beängstigend.
Schwindel ist unerträglich. Umso wichtiger ist es, dass Sie einen akut auftretenden oder neuartigen Schwindel umgehend ärztlich abklären lassen, damit Sie so schnell wie möglich die Hilfe bekommen, die Sie benötigen.
Wenn der Boden unter Ihren Füßen schwankt, Sie das Gefühl haben, dass sich Ihr Sichtfeld dreht oder Sie sich unsicher und benommen fühlen, kann eine vestibuläre Erkrankung die Ursache dafür sein. Ausgelöst wird diese durch eine Störung Ihres Gleichgewichtsorgans. Das Vestibular-/ Gleichgewichtsorgan liegt im Innenohr und ist ein sehr komplexes System. Zusammen mit dem Gehirn, den Augen und den Sensoren der Gelenke und Muskeln verarbeitet es sensorische Informationen, die zur Kontrolle Ihres Gleichgewichts notwendig sind. Wird dieses Zusammenspiel gestört, kann sich Schwindel unterschiedlicher Ausprägung einstellen.
Mögliche Begleiterscheinungen vestibulärer Erkrankungen sind:
- Kopfschmerzen
- Übelkeit
- Ohrgeräusche (Hörstörungen)
- Sehstörungen (Wackelbilder)
- Gangunsicherheit
- Angstgefühle
Auf Dauer können Schwindelanfälle oder chronischer Schwindel Ihren Alltag enorm einschränken. Die Angst vor Bewegungen und die permanente Unsicherheit ist nicht nur eine psychische Belastung, sondern kann auch auf physischer Ebene Konsequenzen haben. In vielen Fällen erhöht Unsicherheit das Sturzrisiko. Ihre Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer und Reaktionsfähigkeit leiden unter der Schwindel-Belastung. Die vestibuläre Therapie ist eine evidenzbasierte Behandlungsmethode, mit der Sie Ihre Schwindelsymptomatik nachhaltig verbessern können.
Was ist vestibuläre Therapie?
Unter vestibulärer Therapie werden alle physiotherapeutischen Maßnahmen zusammengefasst, mit denen wir Ihr erkranktes Vestibularorgan behandeln oder trainieren. Voraussetzung für Ihre Behandlung ist eine Diagnose Ihres Hausarztes, HNO-Arztes oder Neurologen, der Ihnen auch eine Verordnung für die Therapie ausstellen kann.
Zuerst gilt es, die Art Ihres Schwindels zu differenzieren. Nach einer ausführlichen Anamnese erhebt Ihr speziell dafür ausgebildeter Physiotherapeut einen Befund und macht ggf. ein paar praktische Tests mit Ihnen. Während Ihrer Einzelbehandlung werden Sie mit Übungen zur Verbesserung Ihrer Schwindelsymptomatik angeleitet.
Folgende Erkrankungen / Störungen können mit vestibulärer Therapie verbessert werden:
- Lagerungsschwindel (BPLS – benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel)
- Peripher-vestibulärer Schwindel (ein- oder beidseitige Störung)
- Vestibuläre Unterfunktion (Schwankschwindel / Gangunsicherheit)
- Zentral-vestibulärer Schwindel (z. B. durch einen Schlaganfall, Multiple Sklerose, Parkinson)
- Altersbedingter Schwindel
- Posttraumatischer Schwindel
- Akustikusneurinom (Schwankschwindel / Gangunsicherheit)
- Neuritis vestibularis / Labyrinthitis (Schwankschwindel / Gangunsicherheit)
- Vestibuläre Migräne
- Funktioneller Schwindel
- Morbus Menière (Sonderform des Drehschwindels)
- Polyneuropathie
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
- Vestibuläre Rehabilitationstherapie
Wird angewendet z. B. bei: akutem Schwankschwindel, der bei schnellen dynamischen Kopfbewegungen und Gangunsicherheiten im Dunkeln sowie auf unebenem Gelände auftritt.
Hier zählen willkürliche Augenbewegungen, aktive Kopfbewegungen mit und ohne Blickfixierung, Gleichgewichts- und Gangübungen zum Behandlungsprogramm. - Befreiungsmanöver (nach Epley oder Sémont)
Werden angewendet z. B. bei: akutem Drehschwindel. Effektiv angewandte Behandlungsmethode bei gutartigem, anfallsartigen Lagerungsschwindel (BPLS)!
Durch dieses Manöver sollen die auslösenden Otholiten (Steinchen) aus den Bogengängen des Gleichgewichtsorgans wieder an ihren Ursprungsort zurückbefördert werden. Das Befreiungsmanöver beinhaltet verschiedene Kopf- und Körperpositionen, die Sie unter Anleitung Ihres Physiotherapeuten durchführen. - Habituationsübungen (Gewöhnungsübungen)
Werden angewendet z. B. bei: funktionellem Schwindel.
Ziel der Übungen ist es, Ihr Gehirn und Ihr Gleichgewichtsorgan an die Reize und die Körperbewegungen zu gewöhnen, die den Schwindel provozieren und so das Schwindelgefühl zu reduzieren.
Durch Ihre aktive Mitarbeit erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen für eine signifikante Verbesserung Ihres Schwindels. Sie erhalten von uns ein Hausaufgabenprogramm, das Sie einfach und selbstständig durchführen können.
Wie lange die Maßnahmen andauern und wie behandlungsintensiv Ihr Schwindel ist, hängt von Ihren individuellen Beschwerden ab. Bei einer chronischen Erkrankung oder dem beidseitigen Ausfall Ihrer Gleichgewichtsorgane können Sie über eine Langzeitverordnung Ihres behandelnden Arztes immer wieder über das Jahr verteilt Therapieblöcke in Anspruch nehmen.
Mitunter ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachärzten der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde sowie Psychotherapeuten erforderlich.
Wie lange dauert vestibuläre Therapie?
Vestibuläre Therapie dauert, je nach Verordnung, regulär 15 Minuten. In dieser Zeit sind das Aus- und Ankleiden, die Untersuchung, Hygienemaßnahmen und die schriftliche Dokumentation für Ihren Arzt enthalten.
Welche Ziele hat vestibuläre Therapie?
Stabilität für Kopf, Körper und Seele. Schritt für Schritt mehr Sicherheit.
- Verbesserung / Aufhebung des Schwindelgefühls
- Sturzprophylaxe
- Sicherheit im Alltag erreichen
- Gleichgewichtsstabilisation
- Kontrolle über das eigene Körpergefühl zurückgewinnen
- Körperwahrnehmung und -haltung verbessern
- eigene Grenzen erkennen und erweitern
Was kostet vestibuläre Therapie?
Ihr Hausarzt, Ihr HNO-Arzt oder Ihr Neurologe können vestibuläre Therapie als Heilmittel verordnen. In welchem Umfang eine ambulante Behandlung verordnet werden kann, regelt der jeweilige Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Laut Sozialgesetzbuch 5 (SGB V § 61 V) müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter (ab dem 18. Lebensjahr) einen Teil der vertragsärztlich verordneten Heilmittel selbst bezahlen, es sein denn, Sie werden von der Zuzahlung befreit.
Die Kosten pro Rezept betragen 10 €, plus 10 % der verordneten Therapiekosten. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich zuzahlungsfrei.
Erfolgt die Behandlung über ein Privatrezept, können Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen. Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, fragen Sie bitte vorab, ob die Kosten erstattet werden.