Krankengymnastik

Moderne Bewegungstherapie statt langweiliges Turnen

Nachhaltig „besser in Bewegung“

Was wir uns als Motto auf die Fahne geschrieben haben, zieht sich als Therapieauftrag wie ein roter Faden durch alle unsere Behandlungsstrategien. Ihre Schmerzen zu lindern und die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit Ihres Körpers zu verbessern, wiederherzustellen oder zu erhalten ist das Ziel. Wir behandeln Sie bei Rücken- und Gelenkbeschwerden, muskulären Problemen, sowie motorischen und neurologischen Störungen. Ihre Beschwerden betrachten wir sowohl auf körperlicher Ebene als auch unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen Lebenssituation und Ihres sozialen Umfelds. Bei uns endet Ihre Krankengymnastik nicht an der Liege. Einfach Ihr Rezept an zwei Terminen in der Woche abzuarbeiten, und dann „Tschüss“, ist nicht unser Ding. Unsere Therapien sind auf langfristige Erfolge ausgelegt, mit dem Fokus Ihnen zu zeigen, wie Sie sich in Ihrem Alltag selbst helfen können und zukünftig kritische Bewegungsabläufe vermeiden.

Erwarten Sie bei uns keine Kommandeure, die Ihnen Anweisungen und Hausaufgaben auf diktieren – freuen Sie sich auf versierte Gesundheitspartner, die:

  • mit Ihnen gemeinsam eine Strategie für Ihre Gesundheitsziele erarbeiten
  • Ihre Fragen umfassend und verständlich beantworten
  • Ihnen auf Augenhöhe begegnen
  • Sie als Person wertschätzen
  • sich auf Ihre Gefühlslage einstellen
  • Ihre Privatsphäre wahren
  • sich mit Ihnen über Ihre Therapieerfolge freuen

Was ist Krankengymnastik?

Krankengymnastik wird eingesetzt als:

  • Prävention: um der Entstehung von Erkrankungen vorzubeugen oder das Risiko eines Rückfalls vorausgegangener Erkrankungen zu senken
  • Therapie: zur Behandlung akuter und chronischer Beschwerden
  • Rehabilitation: zur Wiederherstellung und Verbesserung von körpereigenen Funktionsverlusten

Als natürliches Heilungsverfahren ist Krankengymnastik eine sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen Behandlung oder operativen Eingriffen. In vielen Fällen kann sie, gezielt eingesetzt, sogar Operationen verhindern.

Krankengymnastik ist eine Einzeltherapie und wird durch einen Physiotherapeuten ausgeführt. In der Regel gestaltet sich Ihre Behandlung aktiv, d.h. Sie bewegen sich eigenständig unter Anleitung Ihres Therapeuten und trainieren unter anderem Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Ausdauer. Passive Maßnahmen (Massagetechniken, Wärme-/Kältebehandlungen …) können unterstützend zum Einsatz kommen.

Zum Ablauf:

Voraussetzung für Ihre Krankengymnastik ist die Diagnose durch Ihren Arzt, Heilpraktiker oder sektoralen Heilpraktiker.

Ihre Behandlung findet in unseren Praxisräumen statt. Mit ärztlicher Verordnung kommen wir aber auch gerne zu Ihnen oder Ihren Angehörigen ins Haus oder ins Heim.

Bei Ihrem ersten Einzel-Termin macht sich Ihr Physiotherapeut ein genaues Bild Ihrer Gesundheitssituation. Auch wenn bereits eine Diagnose gestellt wurde, ist es wichtig, Ihre genauen Beschwerden und Einschränkungen, sowie Ihre körperliche Leistungsfähigkeit und den Grad Ihrer Beweglichkeit festzustellen. Nur so lässt sich ein geeigneter, individueller Therapieplan erstellen, der optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

WICHTIG: Nach Ausstellung der Verordnung sollten Sie Ihren ersten Termin innerhalb von 28 Tagen wahrnehmen. Bei dringendem Behandlungsbedarf (das muss auf Ihrem Rezept angekreuzt sein) gilt eine Ablauffrist von 14 Tagen.

Wie lange dauert eine Krankengymnastik?

Die Regelbehandlungszeit pro Einheit beträgt durchschnittlich 20 Minuten. In dieser Zeit sind das Aus- und Ankleiden, die Untersuchung und die schriftliche Dokumentation für Ihren Arzt enthalten.

Bei chronischen Beschwerden ist es möglich, eine Langzeitverordnung für mindestens ein Jahr zu erhalten.

Welche Ziele hat Krankengymnastik?

  • selbstständiges Schmerzmanagement im Alltag vermitteln
  • Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer verbessern
  • Herz-Kreislauf- und Organfunktion optimieren
  • Pflegebedürftigkeit vermindern oder verhindern
  • Haltungsschäden korrigieren
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates vorbeugen
  • Hilfestellung zur Alltagsbewältigung geben
  • Lebensqualität steigern
  • Berufsfähigkeit erhalten
  • Teilnahme an sozialen Aktivitäten fördern
  • Heilungsprozess nach Operationen oder Unfällen fördern
  • physische und psychische Blockaden lösen

Was kostet Krankengymnastik?

Ihr Arzt kann Krankengymnastik als Heilmittel verordnen. Für welche Erkrankungen und in welchem Umfang er eine ambulante Behandlung verordnen kann, regelt der Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Laut Sozialgesetzbuch 5 (SGB V § 61 V) müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter (ab dem 18. Lebensjahr) einen Teil der vertragsärztlich verordneten Heilmittel selbst bezahlen, es sein denn, Sie werden von der Zuzahlung befreit.

Die Kosten pro Rezept betragen 10 €, plus 10 % der verordneten Therapiekosten.

Erfolgt die Behandlung über ein Privatrezept, können Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen. Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, fragen Sie bitte vorab, ob die Kosten erstattet werden.


Sie finden Ihre Praxis für Krankengymnastik hier: